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Sicherheit

Es gilt das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt, welches per 1.1.2020 angepasst wurde. Bei Regelverstössen kann und wird die Solothurner Schifffahrtspolizei Ordnungsbussen erteilen.
Kantonspolizei SO/Sondergruppe Schifffahrt

Im Notfall 112/117

Interview mit dem Chef der Schifffahrtspolizei Kanton Solothurn
veröffentlicht im Ruderblatt 122/März 2023

Ruder- und Fahrordnung

Gemäss unserer Ruderordnung/Fahrordnung gelten die Regeln des BG über die Binnenschifffahrt und die Binnenschifffahrtsverordnung. Diese Regeln wie auch die übrigen Punkte sind von allen Ruderinnen und Ruderern einzuhalten. Werden Bestimmungen missachtet, lehnt der SRC jede Haftung ab bzw. nimmt Regress auf die Fehlbaren.

Die wichtigsten Punkte
  • Generell gilt Rechtsverkehr.
  • Kreuzen Backbord an Backbord
  • Kursschiffe oder 11i-Boote haben immer Vortritt. Beim Kreuzen mit grösseren Booten: Rudern einstellen und Boot parallel zu den Wellen richten. Ein „kleines“ Boot, mit oder ohne Motorantrieb, muss  Backbord an Backbord kreuzen.
  • Jede Person im Boot muss eine Schwimmhilfe im Boot mitführen oder tragen.
  • Zu den Hafeneinfahrten Pier 11 und Bootswerft Lehmann ist ein gebührender Abstand einzuhalten (Ruderer: 15 Meter). Hafenbenützer haben immer Vortritt.
  • Naturschutzgebiete sind ausnahmslos zu meiden. Schilfgürtel mit mindestens 10 Meter Distanz passieren.
  • Stand-up-Paddler, Benützer von Luftmatratzen oder anderen Schwimmhilfen haben Vortritt. Bei einem Zusammenstoss liegt die Schuld in der Regel bei uns.
  • In der Nacht und bei dichtem Nebel immer ein weisses Licht an Bug und Heck montieren
  • Bei schlechten Sichtverhältnissen (Faustregel: wenn man das gegenüberliegende Aareufer nicht sieht) nicht aufs Wasser gehen.
  • RuderInnen haben das Recht, fehlbare Aarebenutzer bei der Kantonspolizei zu melden (z.B. zu schnell fahrende BootslenkerInnen).

Gefahren auf dem Wasser

Der Rudersport findet in der Natur statt. Darum ist es wichtig, die Gefahren und Vorschriften zu kennen sowie die Risiken richtig einzuschätzen. Bei Nacht, im Winter, bei schlechtem Wetter (Sturm, Wellengang, Gewitter, Nebel, Schneetreiben) und bei hohem Wasserstand (Treibholz, Strömung) ist besondere Vorsicht geboten.

Strömung. Oft wird die Gefahr der Wasserströmung unterschätzt und wie schnell sich ein Fluss verändern kann. Ein Boot lässt sich nur steuern, wenn es schneller ist als das umgebende Wasser! Grosse Regenmengen oder starke Gewitter lassen die Jurarandseen anschwellen und die Abflussmenge wird erhöht. Schon nur ein Abfluss von 220 m3/Sek. – für Solothurn fast normaler Durchschnitt – erzeugt einen Druck von 20 T/cm2. Dazu kommt Schwemmholz, welches uns gefährlich werden kann. Vor jeder Ausfahrt also die Abflussmenge im Logbuch kontrollieren.

Verbindliche Richtlinie des SRC

  • Ab einer Abflussmenge von 650 m3/s und/oder Hochwasser-Gefahrenstufe 3 ist der Ruderbetrieb einzustellen.
  • Empfehlung. Ab 600m3/s Abflussmenge sollen nur geübte RuderInnen aufs Wasser.
  • Ab einer Abflussmenge von 350m3/s gelten folgende Vorsichtsmassnahmen:
  1. Wenn möglich in breiten Booten aufs Wasser
  2. Erfahrene Steuerleute
  3. Hindernisse wie «unseren» Inselispitz mit viel Abstand umfahren.
  4. Am gefährlichsten ist das Wenden oberhalb von Brücken wegen der Sogwirkung der Pfeiler.
  5. Schwemmholz befindet sich meist dort, wo die stärkste Strömung herrscht, etwa entlang der Aussenkurven.
  6. Bei Pausen genügend Abstand vom Ufer halten, da uns die Strömung dagegen treiben kann.
  • Es gelten die Abflussmengen bei der Messstation Aare-Brügg, Aegerten
  • Das Naturgefahrenportal des Bundes informiert detailliert auch über die Gefahrenstufen bei Hochwasser.
  • Alle Angaben zu Wind, Strömung, Wassertemperatur und wer von uns gerade unterwegs ist, findet ihr in unserem elektronischen Fahrtenbuch! Grundsätzlich vor jeder Ausfahrt kurz checken, was auf dem Wasser los ist.

Gewitter. Bei Gewittergefahr Ausfahrt unterlassen!

  • Blitz und Donner: Schallgeschwindigkeit: ca. 340 m/s.  Entfernung in km: Anzahl Sekunden zwischen Blitz und Donner zählen, dividiert durch 3. Schutz suchen ab Entfernung von 10 km (30 Sekunden)
  • Ist man auf dem Wasser bei aufziehendem Gewitter, möglichst rasch zum Bootshaus zurück. Reicht das nicht, vor dem Gewitter anlegen und an Land Schutz suchen.
  • Auf dem Wasser vom Gewitter überrascht: Nicht anlegen, Ufernähe suchen, aber genug Abstand halten. Nicht in die Nähe von hohen Bäumen. Nicht mehr rudern, sich möglichst klein machen im Boot.

Sicherheitsmassnahmen von Swissrowing zum Verhalten bei Schlechtwetter/Gewitter/Sturmwarnung
Dokumentation aus dem Kurs „Wetterkunde“ von Tobias Stüdi

Winter. Grundsätzlich kann man auch im Winter rudern. Bitte beachtet dabei:

  • Schwimmweste tragen und nicht nur ins Boot legen.
  • Bei Schneefall ist vom Rudern abzuraten: Die Rollbahn kann vereisen.
  • Bei einer Kenterung sich möglichst schnell auf den Bootsrumpf legen und ans Ufer paddeln. Das kalte Wasser lässt den Körper schneller unterkühlen als die kalte Luft.
  • Kleidung: vor allem Rücken/Brust warm halten und vor Wind und Feuchtigkeit schützen.
  • Hals und Kopf bedecken und so vor Wärmeverlust schützen.
  • Ruderhandschuhe/Pulswärmer anziehen.
  • Dicke, doppelte Socken tragen. Leicht feuchte Socken vor dem Rudern wecheln. Zwischen zwei Sockenschichten einen Plastiksack tragen zur zusätzlichen Isolation.

Zu den Sicherheitsmassnahmen von Swissrowing:
Die Checkliste „für sicheres Rudern“ enthält Hinweise zum Winterrudern.

Was ist Hypothermie?

Kentern ist jederzeit möglich und bei kalten Wassertemperaturen rasch lebensbedrohlich. Die Schweizer Gewässer haben während 7 Monaten pro Jahr eine Temperatur von UNTER 16 Grad Celsius.

  • Hypothermie=Jedes ungewollte Absinken der Körperkerntemperatur unter 35 (laut SLRG nicht schon nach 100 Meter Schwimmen).
  • Wassertemperatur in °C = Rettungszeit in Minuten
  • Auskühlung im Wasser ist 25x höher als in der Luft. Warme, dicke Winterkleider verlangsamen die Auskühlung und hindern nicht am Schwimmen.
  • Schnellere Auskühlung erfolgt im Wasser durch Bewegung. Also so wenig schwimmen wie möglich!
  • Unterkühlungsprozess ist abhängig von der körperlichen Konstitution und Vorerkrankungen.

Durch beginnende Hypothermie erfolgen Einschränkungen in:

  • Funktionsfähigkeiten von Tastsinn (bei ca. +15°C)
  • Zugreiffunktion (bei ca. +10°C)
  • Hände, die gebrauchsunfähig werden (bei ca. +5°C)
  • Je weniger Bewegung im Wasser, desto höher die Überlebenschance

Verhaltensempfehlungen

  • Nach Kenterung ins kalte Wasser setzt eine Schnappatmung ein. Deshalb sich kurz am Boot festhalten, bis sich die Atmung beruhigt.
  • Die Schwimmweste nicht sofort auslösen, sie vermindert die Beweglichkeit.
  • Wenn möglich, sofort wieder einsteigen.
  • Wenn Einsteigen nicht möglich, sich aufs Boot legen und ans Ufer paddeln. Wenn nicht möglich, Schwimmweste auslösen oder andere Schwimmhilfen benutzen (z.B. auch Ruder) und ans Ufer schwimmen. Boot als letzte Alternative verlassen, es ist auch eine Schwimmhilfe.
  • Am Ufer Rettung oder private Hilfe alarmieren.
  • Kentern und Einsteigen im Sommer üben!

 

 

 

Clubroute Ideallinie

Empfehlung: Flussaufwärts in Ufernähe entlang des Steuerbordufers (Nordseite). Der Bellacherrank, der Altreu- und Bettlacherrank werden auf der Backbordseite abgekürzt. Der erste Seitenwechsel erfolgt in der Regel im Bellacherrank, Höhe Motorboote am Nordufer/Steuerbordseite. Die Aare ist auf dem kürzesten Weg zu überqueren.  Unterhalb des Inseli Länggrien wechseln wir wieder zum Steuerbordufer, ausser das Inseli werde südseitig umfahren. Das Steuerbordufer erst bei Altreu wieder verlassen, aber nur wenn die Fahrt weiter Aare aufwärts geht. Talwärts wird immer in der Flussmitte gefahren.

Vorrollen und ziehen – nein, mit der Maus, nicht mit den Beinen. Und dann losrudern… 🙂